Für wen ist der Bürgertest seit dem 30.06.2022 kostenlos
- Kinder unter 5 Jahren (Nachweis: Ausweis, Versichertenkarte)
- Schwangere im ersten Trimenon (Nachweis vom Gynäkologen bzw. Mutterpass)
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich infizierten Personen
- Sozialhilfeempfänger
Kostenloses Freitesten im Saarland nur für Beschäftigte in:
- Krankenhäusern
- Einrichtungen für ambulantes Operieren
- Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
- Dialyseeinrichtungen
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden
- ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen
- Rettungsdienste
- Teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen
- Pflegedienste und Unternehmen, die den Einrichtungen nach Nummer 13 vergleichbare Dienstleistungen anbieten
Alle anderen Berufsangehörigen sollten vollständig den Test bezahlen, dennoch ist das Freitesten im Saarland nicht mehr obligat.
Wir impfen nur Erwachsene ab dem 18. LJ.
Laut aktualisierter Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vom Dezember 2021 wird eine COVID-19-Schutzimpfung nun für 5 – bis 17-Jährigen empfohlen. Wir bitten alle unseren Patienten der genannten Altersgruppe einen Impftermin bei einem Kinder-/Jugendarzt auszumachen.
Auffrischung
Auffrischung-ImpfungA
IMApfbe
Die Impfstoffe dürfen an alle Erwachsene ab dem 18. LJ nach ärztlicher Vorstellung und nach Aufklärung verimpft werden. Daher mögen bitte alle Impflinge hier die aktuellsten Aufklärungsbögen herunterladen, sich informieren und die Fremdimpflinge nur die zweitseitige Einwilligung zum Impftermin mitbringen.
Infektionssprechstunde:
dienstags 17-18, donnerstags 16-17 Uhr für alle Patienten mit Erkältungsbeschwerden.

Zwecks Kontaktminimierung bitten wir um eine telefonische oder elektronische (Webseiten-Formular, E-Mail, Praxismessenger) Vorbestellung von Rezepten und Überweisungen.
Übrigens: ab sofort können Sie Ihre Folgerezepte, Ein- und Überweisungen sowie Verordnungen ganz bequem von zu Hause aus über “Kontakt” vorbestellen und am nächsten Arbeitstag in der Praxis abholen. Je nach Absprache verschicken wir auch die bestellten Rezepte oder lassen die Arznei über Ihre Apotheke an Sie liefern.
Zusätzlich zu den üblichen hausärztlichen Tätigkeiten bieten wir besondere Leistungen an wie beispielsweise die Schlafdiagnostik.
Frau Piatezki spricht auch russisch. Unsere Auszubildende Albanin Alkhaled spricht arabisch.